Zahlreiche Autohersteller sind derzeit sehr aktiv in dem Bereich autonomes Fahren. Dabei gilt es nicht nur technische Machbarkeiten zu erforschen, sondern auch die rechtlichen Komponenten des autonomen Fahrens zu berücksichtigen. Schließlich ist der Fahrer rechtlich verantwortlich für das Führen des Fahrzeugs.
Wichtiges Kriterium also beim autonomen Fahren die Mensch-/Maschine-Kopplung, die es dem Fahrer jederzeit erlaubt, die Technik zu überstimmen. Allerdings kann die Technik den Autofahrer auch aktiv zum Beispiel bei der Gefahrenbremsung, bei Stop-and-Go-Fahrten oder bei der Erkennung von Hindernissen oder anderen potenziellen Gefahren unterstützen. Einige dieser Assistenzsysteme sind bereits in die Serienausstattung übernommen worden.