Zuletzt wurde der Bußgeldkatalog Anfang 2009 vom Bundesverkehrsministerium überarbeitet und verschärft. So sind aufgrund der Unfallzahlen die Bußgelder unter anderem für Tempoübertretungen, gefährliche Überholvorgänge oder Abstand-Unterschreitungen massiv erhöht worden.
Im Bußgeldkatalog sind die Tarife für Ordnungswidrigkeiten oder Verwarnungen der einzelnen Verkehrsverstöße enthalten. Bußgelder bis 35 Euro ziehen keinen Eintrag in das Verkehrszentralregister in Flensburg nach sich. Ab 40 Euro Bußgeld erhält der Fahrer oder Halter eines Fahrzeugs je nach Verkehrsvergehen ein bis vier Punkte. In Kombination mit dem Eintrag in die Punkte-Kartei des KBA können auch Fahrverbote zwischen einem und drei Monaten ausgesprochen werden.
Bußgeldkatalog
Im deutschen Bußgeldkatalog sind die Richtlinien für Verwarnungen, Geldbußen, aber auch Anordnungen für Fahrverbote im Straßenverkehr aufgelistet. Der Bußgeldkatalog gilt bundeseinheitlich, es kann jedoch in den einzelnen Bundesländern Abweichungen geben.
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