Wer an einer Tankstelle sein Auto volltankt, kann sich in Deutschland darauf verlassen, dass er nur die getankte Menge Kraftstoff bezahlt. Grund dafür ist das deutsche Eichrecht, die „Geeicht bis...“ Aufkleber des zuständigen Eichamts an der Zapfsäule kennt jeder Autofahrer. Anders verhält es sich bisher bei Ladestationen für Elektroautos. Hier setzen viele Anbieter auf Zeittarife: Eine Stunde laden kostet Summe X.
Damit ist ab April 2019 Schluss, wenn die Ausnahmeregelung für Gleichstrom-Ladesäulen zur Schnellladung ausläuft. Während es bei Wechselstrom-Ladesäulen verhältnismäßig einfach möglich ist, den Stromverbrauch mit einem geeichten Zähler zu dokumentieren, ist dies bei den Schnellladesäulen aus technischen Gründen deutlich komplexer.
Technik noch nicht vorhanden
So betont ein Sprecher des Ladesäulenbetriebers Ionity, dass derzeit (Stand Februar 2019) für Gleichstromladesäulen noch keine geeigneten und eichfähigen Messgeräte zur Verfügung stehen. Dies betreffe nicht nur Ionity, sondern alle Betreiber von Schnellladesäulen. Den Anbietern bleibt daher nur noch kurze Zeit, um ihre Ladesäulen entsprechend aufzurüsten und die Bezahlmodelle zu überarbeiten, ansonsten müssen noch nicht umgerüstete Schnelllader ab 1. April vorübergehend stillgelegt werden. Laut dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft sind von den aktuell 16.100 öffentlichen Ladepunkten in Deutschland (Stand Dezember 2018) rund 12 Prozent Gleichstrom-Schnellladestationen.