Die Partikelmessung an Euro-6/VI-Fahrzeugen mit Dieselmotor im Rahmen der Abgasuntersuchung sollte bereits zum Stichtag 1. Januar 2023 eingeführt werden. Da in der Branche aber flächendeckend entsprechende Abgastestgeräte fehlten, wurde der Start verschoben. Jetzt soll die Partikelzählung im Rahmen der AU zum 1. Juli 2023 kommen.
Höhere Durchfallquote erwartet
Eigentlich sollte die AU bereits zum 1. Januar 2021 auf Partikelzählung umgestellt werden, der Termin wurde jedoch wegen fehlender Vorgaben zum Messverfahren verschoben. Als die Vorgaben dann feststanden, gab es keine verfügbaren Messgeräte. Schließlich hatte das Bundesverkehrsministerium 2021 die überarbeitete AU-Richtlinie "Änderung der Richtlinie für die Durchführung der Untersuchung der Abgase von Kraftfahrzeugen nach Nummer 6.8.2. der Anlage VIIIa Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)" bekanntgegeben, die besagt, dass ab dem 1. Januar 2023 an allen Euro-6/VI-Fahrzeugen mit Kompressionszündungsmotor eine Partikelzählung anzuwenden ist.
Die bisher angewendete Trübungsmessung konnte im Bestfall den Komplettausfall eines Partikelfilters feststellen. Da der Gesetzgeber aber prüfen will, wie effektiv das Partikelminderungs-System arbeitet, kommt jetzt für Diesel ab Euro 6 die Partikelmessung hinzu. Bei älteren Euro-4- und Euro-5-Fahrzeugen wird weiterhin die Trübung gemessen.
Ob die AU bei den Prüforganisationen dann auch für moderne Diesel teurer wird, ist noch nicht klar. Erste Erfahrungen aus dem Ausland zeigen aber, dass die Partikelzählung das Risiko einer nicht bestandenen AU erhöht. Wie das Technikmagazin Krafthand im März 2023 berichtet, wurden in Belgien, wo man die Partikelmessung bereits zum 1. Juli 2022 kurzfristig eingeführt hatte, mittels PN-Messverfahren in wenigen Wochen signifikante Ausfallraten von Diesel-Abgasreinigungssystemen ermittelt, bei denen die Motorkontrollleuchte im Fahrzeug keinen Fehler im Abgasnachbehandlungssystem anzeigte.