Erfahrene Personalchefs wissen: Beim Thema Dienstwagen teilen sich Bewerber schnell in zwei Gruppen. Die einen bekommen leuchtende Augen und sind beim Gedanken an einen gut ausgestatteten Wagen der Premium-Kategorie deutlich kompromissbereiter bei anderen Gehaltsdetails. Die nicht so autoaffinen Bewerber oder Mitarbeiter lässt das Thema eher kalt – sie schreckt auch der Gedanke ab, dass sie den Dienstwagen versteuern müssen.
Recht haben im Prinzip beide: Wer von seinem Unternehmen einen Dienstwagen gestellt bekommt, der auch privat genutzt werden darf, kann alle Sorgen rund ums Auto wegdelegieren an den Fuhrparkverwalter. Man muss kein Geld ausgeben für die Anschaffung, keinen Leasing- oder Kreditvertrag abschließen, keine Kfz-Steuer, Versicherung, Inspektions- und Reparaturarbeiten, keinen Reifenwechsel und häufig auch nicht fürs Tanken zahlen – alles wird in der Regel vom Arbeitgeber übernommen.
Dafür kommt der Hammer in Form des Fiskus: Der geldwerte Vorteil muss versteuert werden. Bei einem gewöhnlichen Mittelklassewagen der 40.000-Euro-Kategorie und einem mittleren Weg zur Arbeit sind das schnell 600 Euro und mehr, die pro Monat das Bruttoeinkommen erhöhen und für die Lohnsteuer und je nach Einkommen Sozialabgaben fällig werden. An dem Punkt sieht sich dann die andere Gruppe im Vorteil: Die hat lieber ein höheres Gehalt auf der monatlichen Abrechnung stehen und fährt ihr altes, längst bezahltes Auto – und nimmt Kilometergeld für anfallende Dienstreisen als willkommenes Zubrot, um Wartungsarbeiten zu bezahlen oder neue Reifen anzuschaffen.
Dienstwagen als Incentive
Hinzu kommen andere Lebensumstände: "Mitarbeiter in Großstädten sind zunehmend weniger für einen Dienstwagen zu begeistern", sagt Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Wolfgang Küster vom Beratungsunternehmen Dornbach. Anders sieht es für Unternehmen abseits der Metropolen aus. Hier bietet der Dienstwagen die Chance, Mitarbeitern mit Potenzial einen unter Umständen langen Arbeitsweg schmackhaft zu machen. "Prinzipiell hat der Dienstwagen als Incentive deshalb nach wie vor einen hohen Stellenwert", betont Küster. Neben Dienstwagen für Geschäftsführer und Prokuristen sowie für Mitarbeiter, die durch ihren Job viel unterwegs sein müssen, setzt Küster in seinem Unternehmen auch die Gehaltsumwandlung ein – und empfiehlt sie den Unternehmen, die er berät. "Wirtschaftlich ist dieses Modell für beide Seiten, also für Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht unattraktiv", sagt Küster. "Für Unternehmen, die in einem harten Wettbewerb um qualifiziertes Personal stehen, ist der Dienstwagen ein Schmankerl, mit dem man für neue Mitarbeiter interessanter wird – und um gute Mitarbeiter zu halten."
Bei neuen Mitarbeitern findet der Gehaltsverzicht in der Form statt, dass neben dem eigentlichen Gehalt auch noch der Dienstwagen im Arbeitsvertrag vereinbart wird. Bei Mitarbeitern, die bereits im Unternehmen sind, gibt es eine Gehaltserhöhung nicht in Form von Barlohn, sondern in Blech.
Aber auch für lang gediente Mitarbeiter, bei denen keine großen Gehaltssprünge anstehen, lohnt sich das Gehaltsverzichts-Modell – diesmal sogar ganz eng im Wortsinn. "Selbstverständlich kann auch das vereinbarte Gehalt reduziert werden", sagt Küster. Aber: Auf ein Tarifgehalt kann man nicht verzichten, nur auf außertarifliche Ansprüche. Der Extremfall wäre übrigens, wenn durch den Gehaltsverzicht der gesetzliche Mindestlohn unterschritten würde. Ein Gehaltsverzicht ist außerdem nur möglich für Ansprüche, die in Zukunft erworben werden. Für künftige Monate kann man auf Gehalt verzichten, für zurückliegende nicht.
Ein paar Haken gibt es aber noch. So muss der Arbeitgeber darauf achten, seine Mitarbeiter gleich zu behandeln. Die Entscheidung, das Gehaltsverzichts-Modell einem Mitarbeiter anzubieten und einem anderen nicht, muss auf nachvollziehbaren Gründen basieren. "Das können langjährige Firmentreue sein oder herausragende Leistungen", sagt Küster. Ebenso wichtig: Der Dienstwagen ist ein Gehaltsbestandteil, der Chef kann ihn also nicht einfach wieder wegnehmen. Deshalb ist es wichtig, dass die Dienstwagenüberlassung klar geregelt ist.
Wertverlust als Maßstab
Der Verzicht auf den Dienstwagen lohnt sich vor allem dann, wenn man wenig privat fährt. Denn dann schöpft man seine Kostenvorteile nicht aus. Das kann schon an den Regeln liegen, welche die Firma aufstellt, etwa ein beschränktes Tankbudget im Monat. Auch wenn selbst bezahlte Aufwendungen für den Dienstwagen steuerlich geltend gemacht werden können und den geldwerten Vorteil senken, so gilt die alte Grundregel: Am besten sind Kosten, die man nicht selber zahlt, sondern bezahlt bekommt.
Mitarbeiter sollten also vor dem Ja zum Dienstwagen die Konditionen checken, die ihre Firma anbietet. Sind die Dienstwagenregelungen großzügig, kommt es auf die privaten Umstände an. Auch bei einem weiten Arbeitsweg und entsprechender steuerlicher Last rentiert sich der Dienstwagen, wenn man viel privat unterwegs ist. Denn auch bei einem günstigen privaten Auto summieren sich die Ausgaben. In den meisten Fällen lohnt sich das Modell Dienstwagen. Faustregel: Ein Gehaltsverzicht in Höhe der Leasingrate rechnet sich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Eine andere, schnell zu überschlagende Faustregel empfiehlt Wolfgang Küster: "Rechnen Sie sich aus, welchen Wertverlust ein neu angeschafftes Privatfahrzeug in vier Jahren hat." Das sind bei den meisten Autos 50 Prozent und mehr. Bei einem 40.000 Euro teuren Auto hat der Wagen also 20.000 Euro nur an Wertverlust gekostet, das sind pro Monat knapp 420 Euro. Beim Verzicht auf den Dienstwagen müsste also eine satte Mehrsumme auf dem Lohnzettel stehen – und dabei sind Betriebs- und Fixkosten gar nicht mal berücksichtigt.
Das gehört in eine Dienstwagenvereinbarung
- Das Budget, also der Listenpreis, unter Umständen auch obligatorische Sonderausstattungen
- Die konkrete Nutzungsdauer
- Privatnutzung und deren Umfang – oder etwaige Einschränkungen
- Umfang der Versicherung und Haftung des Arbeitnehmers
- Regelung bei Kündigung, Arbeitsunfähigkeit oder längerer Erkrankung für Nutzung oder Entzug des Dienstwagens
- Konkrete Rückgabemodalitäten
Corona: Dienstwagensteuer anpassen
Corona und die Zeit im Homeoffice schlagen sich auch bei der Berechnung des geldwerten Vorteils für den Dienstwagen nieder.
Denn für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz erhöht sich das zu versteuernde Einkommen. Pro Monat kalkuliert man mit 0,03 Prozent des Fahrzeug-Neupreises pro Entfernungskilometer. Bei einem Auto mit einem Brutto-Listenpreis von 40.000 Euro sind das bei 20 Kilometern Arbeitsweg 240 Euro im Monat, die zusätzlich versteuert werden müssen. Die addieren sich zu den 400 Euro, die auf Basis der Ein-Prozent-Regel sowieso pauschal als geldwerter Vorteil zu Buche schlagen – bei einem Verbrenner. Bei Plug-in-Hybriden und reinen Elektroautos sinkt der zu versteuernde Betrag je nach Listenpreis auf die Hälfte oder gar ein Viertel.
Zurück zum Homeoffice: Wer weniger als 15-mal im Monat in den Betrieb fährt, stellt sich mit der alternativen 0,002-Prozent-Methode besser. Jeder Tag im oben genannten Beispiel erhöht den geldwerten Vorteil um 16 Euro. Nutzt man den Dienstwagen also selten für den Arbeitsweg, kann man bei der Personalabteilung seines Arbeitgebers monatlich eine Liste mit den tatsächlich absolvierten Tagen abgeben. Damit werden schon bei der nächsten Lohnabrechnung weniger Steuern abgeführt.
Das günstigere, seit 2019 zulässige Verfahren kann aber nur angewendet werden, wenn dieses auch im Vertrag für die Dienstwagennutzung so verankert ist. Bei bestehenden Verträgen reicht ein Zusatz. Achtung: Für die angegebenen Nicht-Bürotage kann auch keine Kilometerpauschale in der Steuererklärung geltend gemacht werden.