Ein von einem Uni-Professor der Uni Augsburg erstelltes Rechtsgutachten über die aktuelle Ausgestaltung der EU-Verordnung 2023/851 kommt zu dem Ergebnis, dass das dort beschriebene Verbrenner-Verbot aus mehreren Gründen gegen EU-Recht verstößt. In Auftrag gegeben wurde das Rechtsgutachten vom "Bundesverband Energie Mittelstand e.V." aus dem Tankstellen-Gewerbe (Uniti).
Prof. Dr. Martin Kment konzentriert sich in seinem Gutachten vorwiegend darauf, dass Elektroautos nach der EU-Messmethodik gar kein CO₂ ausstoßen. Kment ist geschäftsführender Direktor des Instituts für Umweltrecht der Universität Augsburg und Inhaber des Lehrstuhls für öffentliches Recht und Europarecht, Umweltrecht und Planungsrecht.
"Veraltete Messmethode"
In seinem Gutachten betont Kment, dass Hersteller von Pkw mit Verbrennungsmotoren und Produzenten von alternativen Kraftstoffen durch die Gesetzeslage benachteiligt werden. Die "veraltete Prüfmethode" ziehe Verstöße gegen das europäische Primärrecht nach sich: Art. 191 Abs. 2 AEUV werde ebenso verletzt wie Art. 16 GRCh (Unternehmerische Freiheit), Art. 20 GRCh (Gleichheit vor dem Gesetz) und Art. 37 GRCh (Grundsatz des Umweltschutzes).
Der Gutachter zieht den Schluss, dass der Ansatz durch eine Messmethodik ersetzt werden sollte, die die CO₂-Emissionen über den gesamten Lebenszyklus bilanziert. Der Tankstellen-Verband sieht nun Handlungsbedarf, noch bevor die EU das Gesetz wie angekündigt im Jahr 2026 noch einmal unter die Lupe nimmt.
In der Fotogalerie beschreiben wir, wie auto motor und sport bei Vergleichstests den Kraftstoff-Verbrauch ermittelt.
Fazit
Ein Rechtsgutachten der Uni Augsburg sieht im Verbrenner-Ausstieg bis 2035 einen Verstoß gegen geltendes EU-Recht. Dabei geht es vor allem um die Tatsache, dass Elektroautos in der Flottenbilanz ohne CO₂-Ausstoß angerechnet werden. Das Gutachten wurde vom "Bundesverband Energie Mittelstand e.V." aus dem Tankstellen-Gewerbe in Auftrag gegeben.