- Sofortige Diebstahls-Meldung bei der Polizei
Klären Sie zunächst bei der Polizei, ob Ihr Fahrzeug wegen Falschparkens abgeschleppt wurde. Ist das nicht der Fall, müssen Sie bei der Polizei eine schriftliche Strafanzeige gegen Unbekannt stellen. Das können Sie auf jeder Polizeidienststelle erledigen, Sie sollten dafür die folgenden Dokumente parat haben: Personalausweis oder Pass sowie den Fahrzeugschein (notfalls als Kopie). Aus letzterem lassen sich unter anderem die Informationen wie Kennzeichen und Fahrzeugidentifikationsnummer herauslesen. Außerdem sollten Sie möglichst genaue Angaben zu den Umständen des Diebstahls machen. Ort, Zeitpunkt sowie Beschreibung des Fahrzeugs sowie Auffälligkeiten (Schäden, Anbauteile, besondere Farben, Aufkleber etc.). Wichtig: Auch die gestohlenen Papiere (Fahrzeugschein oder sogar -Brief) sollten in der Anzeige vermerkt sein.
Erst nach der Diebstahlanzeige kann das Fahrzeug zur Fahndung ausgeschrieben werden. - Sperrung des Fahrzeugs
Wenn Sie über GPS- oder Diebstahlschutztechnologien in Ihrem Auto verfügen, kontaktieren Sie nach Rücksprache mit der Polizei den Anbieter, um das Fahrzeug zu orten oder zu sperren. - Handy und Bankkarten sperren
Sind im gestohlenen Fahrzeug Handys und Bank- oder Kreditkarten, lassen Sie diese umgehend über den Sperrnotruf 116 116 (aus dem Ausland +49 116 116) sperren. - Kontaktaufnahme mit Ihrer Versicherung
Informieren Sie sofort Ihre Versicherungsgesellschaft über den Diebstahl. Die Versicherung klärt dann mit Ihnen die weiteren Schritte. Sicher müssen Sie auch noch einmal schriftlich die Versicherung über den Diebstahl informieren und auch eine Kopie der Strafanzeige übersenden. In den meisten Fällen will die Versicherung zudem die Original-Fahrzeugpapiere sowie sämtliche Schlüssel des Fahrzeugs haben. Schicken Sie diese per Einschreiben mit Rückschein zu.
Machen Sie keine falschen Angaben, das kann Sie den Versicherungsschutz der Teilkasko-Versicherung kosten.
Den Diebstahl von Wertgegenständen im Fahrzeug sollten Sie der Hausrat- oder der Gepäckversicherung schnell melden. - Informieren Sie die Bank oder Leasingfirma
Ist das gestohlene Fahrzeug finanziert oder geleast, informieren Sie das Bankinstitut sowie die Leasinggesellschaft. Unter Umständen möchten diese Institute ebenfalls noch eine Kopie der Strafanzeige erhalten. - Melden Sie Ihr Fahrzeug ab
Ist nicht davon auszugehen, dass das Fahrzeug kurzfristig wieder auftaucht, sollten die Bestohlenen spätestens 14 Tage nach dem Diebstahl das Fahrzeug abmelden. Dadurch sparen Sie Versicherungsbeiträge und Kfz-Steuer. Dazu benötigen Sie als Halter die Diebstahlanzeige, die Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugschein) und den Personalausweis oder Pass. Klären Sie auf jeden Fall das Abmelden vorher mit der Versicherung sowie der Bank oder der Leasinggesellschaft. Übrigens, das Kennzeichen wird für zehn Jahre gesperrt und in diesem Zeitraum nicht mehr ausgegeben. - Wachsamkeit bei Online-Verkäufen
Es ist nicht ungewöhnlich, dass gestohlene Fahrzeuge in Online-Marktplätzen zum Verkauf angeboten werden. Verfolgen Sie Anzeigen und Websites auf der Suche nach Ihrem gestohlenen Auto. Wenn Sie glauben, Ihr Auto gefunden zu haben, kontaktieren Sie die Polizei anstelle des Verkäufers. - Fristen
Einen Monat nach dem Diebstahl geht das Fahrzeug in den Besitz der Versicherung über. Wird das Fahrzeug früher gefunden, müssen Sie es zurücknehmen. Daher ist es ratsam, erst nach Ablauf der Monatsfrist ein neues Auto anzuschaffen. Übrigens, die Versicherungen erstattet meistens gemäß den Versicherungsbedingungen die Bahnfahrt zur Fundstelle oder dem Sicherstellungsort des gestohlenen Fahrzeugs. In den meisten Fällen bis zu 1.500 Kilometer.
In der Fotoshow zeigen wir Ihnen die bei Dieben beliebtesten Fahrzeuge in Deutschland.
Fazit
Sie sind Opfer eines Auto-Diebstahls geworden? Dann müssen Sie umgehend handeln. Informieren Sie die Polizei, die Versicherung und ggf. die Bank oder die Leasinggesellschschaft. Sperren Sie gestohlene Handys und Bank- oder Kreditkarten. Achten Sie darauf, das gestohlene Fahrzeug abzumelden.