Jedes Jahr im Herbst treiben Unwetter mit Starkregen, Sturm und Hagel in Deutschland ihr Unwesen. Doch auch abseits der nassen und kalten Monate kann das Wetter bei Autofahrern für Unmut sorgen – nicht nur, weil es im Straßenverkehr gefährlicher zugeht als gewöhnlich. Nicht selten verursacht ein Hagelschaden am Auto Ärger, weil der Halter nicht ausreichend versichert ist oder Fehler bei der Schadensmeldung begangen hat.
Teilkasko haftet bei Hagelschäden
Hat Ihr Auto einen Hagelschaden erlitten, gilt grundsätzlich: Die Kaskoversicherung haftet, während die Kfz-Haftpflichtversicherung nur für Schäden aufkommt, die Sie an fremden Pkw verursachen. Sind Sie also teilkasko- oder vollkaskoversichert, sollten Sie in der Regel auf der sicheren Seite sein und nicht auf den Reparaturkosten nach einem Hagelschaden sitzen bleiben. Beachten Sie jedoch, dass sich die Versicherungssumme um die womöglich vereinbarte Selbstbeteiligung verringert.
Vorgehensweise nach einem Hagelschaden
Stellen Sie einen Hagelschaden nach einem Unwetter fest oder vermuten Sie einen, melden Sie sich möglichst zeitnah bei Ihrer Versicherung – auch wenn es keine Frist gibt. Der zeitliche Bezug zum Unwetter sollte allerdings deutlich erkennbar sein. Am besten dokumentieren Sie die entstandenen Schäden sofort, um beweisen zu können, dass Hagel für den Schaden verantwortlich ist. Ansonsten sollten Sie nichts weiter unternehmen, bis die Versicherung sich zurückmeldet – also nicht auf eigene Faust in die Werkstatt fahren und den Hagelschaden beheben lassen.
Nach erfolgter Schadensmeldung wird die Versicherung einen Gutachter schicken oder mit Ihnen einen Termin zur Begutachtung in einer Werkstatt vereinbaren. So erhält die Versicherung einen Überblick über Schadenhöhe und Reparaturkosten.
Höhe der Kostenerstattung
Häufig gehen Gutachter davon aus, dass das Ausbeulen der Karosserie nach einem Hagelschaden ausreicht und die entsprechenden Stellen nicht neu lackiert werden müssen – denn das kostet deutlich mehr Geld. Kommt es aus diesem oder anderen Gründen zu Meinungsverschiedenheiten über die Schadenhöhe, können Sie sich an einen Sachverständigenausschuss wenden. Allerdings müssen Sie die Kosten dieses Verfahrens tragen, sollte der Versicherung Recht gegeben werden.